Hinterbliebenenrente: monatlicher Freibetrag liegt bei 1.122,53 Euro netto
Die Information gilt in Deutschland für Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, die eine Hinterbliebenenrente beziehen und zusätzliches Einkommen haben. Die DRV erinnert an den aktuellen Freibetrag und daran, wie darüberliegendes Einkommen die Rente mindern kann.

Geltende Regel seit der Anpassung zum 1. Juli 2026 · DRV-Information vom 19. Oktober 2026
Aktueller Freibetrag und Erhöhung für Kinder
Der Freibetrag beträgt 1.122,53 Euro netto im Monat. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente erhöht er sich um monatlich 238,11 Euro.
Wie die Rente gekürzt wird
Übersteigt das anzurechnende Nettoeinkommen den persönlichen Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Regel betrifft Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner; Beziehende einer Waisenrente dürfen unbegrenzt hinzuverdienen.
Welcher Einkommenszeitraum zählt
Für die Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 legt die DRV grundsätzlich das durchschnittliche Nettoeinkommen des Kalenderjahres 2025 zugrunde. Eine spätere Einkommenssteigerung wird in der Regel erst bei der nächsten Anpassung zum 1. Juli 2027 berücksichtigt. Die individuelle Berechnung hängt von Art und Höhe der gemeldeten Einkünfte ab.
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Allgemeine Informationen zum Veröffentlichungszeitpunkt. Individuelle Umstände und Vorgaben der zuständigen Stelle können zusätzliche Unterlagen oder Schritte erfordern.