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Frühstart-Rente: Bundestag beschließt zehn Euro monatlich für Kinder

Die Information betrifft Eltern von Kindern mit erstem Wohnsitz in Deutschland. Der Bundestag hat die Frühstart-Rente beschlossen, sie ist aber noch kein endgültig abgeschlossenes Gesetz und derzeit ist kein Antrag zu stellen. Die ersten Zahlungen sind für 2027 vorgesehen.

Finanzunterlagen, Taschenrechner und ein Euroschein
Symbolbild · Jakub Zerdzicki / Pexels
Stand der Information

Vom Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossen · Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen

Wer zunächst berücksichtigt werden soll

Zum Start sollen die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 vom sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit gefördert werden, wenn der erste Wohnsitz in Deutschland liegt. In den Folgejahren soll jeweils der dann sechsjährige Jahrgang hinzukommen; ältere Kinder sind nach dem aktuellen Plan nicht einbezogen.

Geplante Höhe und Zeitplan

Der Staat soll für jedes anspruchsberechtigte Kind zehn Euro im Monat einzahlen. Die Regelung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten; für den Geburtsjahrgang 2020 ist die Förderung rückwirkend ab 1. Januar 2026 vorgesehen. Die ersten Auszahlungen sollen 2027 erfolgen.

Was Eltern jetzt wissen sollten

Für die staatliche Förderung soll nach dem aktuellen Plan kein gesonderter Antrag nötig sein. Eltern könnten einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag eröffnen und freiwillig aufstocken; ohne individuellen Vertrag sollen die Mittel kollektiv von der Deutschen Bundesbank angelegt werden. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können sich Einzelheiten ändern, deshalb sind das endgültige Gesetz und die offiziellen Umsetzungshinweise abzuwarten.

Amtliche QuelleDeutsche Rentenversicherung · Frühstart-Rente im Bundestag beschlossen

Quelle veröffentlicht am:

Praktische InformationenRatgeber: Rente und Unterlagen

Allgemeine Informationen zum Veröffentlichungszeitpunkt. Individuelle Umstände und Vorgaben der zuständigen Stelle können zusätzliche Unterlagen oder Schritte erfordern.