Rentenblicker: Audio-Infos zu Studium, Ausbildung, FSJ und Arbeit im Ausland
Das Angebot richtet sich an junge Menschen in Deutschland, die eine Ausbildung oder ein Studium beginnen, ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren oder im Ausland arbeiten. Die Deutsche Rentenversicherung hat kurze Audios zu den Auswirkungen dieser Zeiten auf Sozialversicherung und Rente veröffentlicht.

DRV-Informationsangebot vom 14. Oktober 2026 · keine Änderung der geltenden Regeln
Themen der Audios
Die Rentenblicker-Reihe erklärt kurz die Rentenversicherung während Ausbildung, Studium, Freiwilligem Sozialen Jahr und Beschäftigung im Ausland. Die Beiträge dienen der Orientierung und können auf der offiziellen Rentenblicker-Seite angehört werden.
Woran die DRV erinnert
- Mit Beginn einer Ausbildung sind junge Menschen automatisch sozialversichert.
- Bis zu acht Jahre Studium können als Anrechnungszeit für die Rente berücksichtigt werden.
- Ein Freiwilliges Soziales Jahr kann als vollwertige Versicherungszeit zählen.
- Im Ausland erworbene Rentenansprüche gehen nicht verloren; ihre Berücksichtigung richtet sich jedoch nach dem Land und den anwendbaren Regeln.
Individuelle Prüfung
Die Materialien sind kein Rentenbescheid und berechnen persönliche Ansprüche nicht automatisch. Bei fehlenden Zeiten oder Beschäftigung in mehreren Ländern sollte der Versicherungsverlauf geprüft und die Deutsche Rentenversicherung individuell gefragt werden.
Quelle veröffentlicht am:
Allgemeine Informationen zum Veröffentlichungszeitpunkt. Individuelle Umstände und Vorgaben der zuständigen Stelle können zusätzliche Unterlagen oder Schritte erfordern.