Reha nach dem Krankenhaus: Wann eine Anschlussrehabilitation (AHB) beginnen kann
Die Information richtet sich an Versicherte in Deutschland, bei denen nach einer stationären Krankenhausbehandlung eine Anschlussrehabilitation (AHB) medizinisch angezeigt ist. Es handelt sich um ein bestehendes Verfahren, nicht um eine neue Leistung oder eine garantierte Bewilligung.

Bestehendes Verfahren in Deutschland · DRV-Information vom 4. November 2026
Wann die Rehabilitation beginnen soll
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung soll die AHB spätestens 14 Tage nach Ende der Krankenhausbehandlung beginnen. Als Beispiele nennt die DRV die Behandlung nach einem akuten Herzinfarkt oder einer Bandscheibenoperation; nicht jeder Krankenhausaufenthalt führt automatisch zu einer AHB.
Antrag und Unterstützung im Krankenhaus
Die versicherte Person muss den Antrag stellen; der Sozialdienst des Krankenhauses unterstützt bei der Vorbereitung der Unterlagen. Deshalb sollte das Verfahren möglichst vor der Entlassung angesprochen werden. Der zuständige Rentenversicherungsträger bewilligt die AHB nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie die AHB stattfinden kann
Die Rehabilitation kann stationär oder ganztägig ambulant in einer für das medizinische Rehabilitationsziel ausgewählten Einrichtung erfolgen. Ziel sind die Wiederherstellung der Gesundheit und die Wiedereingliederung in Beruf und Alltag.
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Allgemeine Informationen zum Veröffentlichungszeitpunkt. Individuelle Umstände und Vorgaben der zuständigen Stelle können zusätzliche Unterlagen oder Schritte erfordern.