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Deutschland reformiert die Notfallversorgung: 112 und 116117 werden digital vernetzt

Die Reform betrifft Menschen, die in Deutschland dringend medizinische Hilfe benötigen. Der Bundestag hat die Neuordnung der Notfallversorgung beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren und die praktische Umsetzung sind aber noch nicht abgeschlossen; bis zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen gelten die bisherigen Abläufe und Strukturen weiter.

Stethoskop auf einem Holztisch
Symbolbild · Fernando Lacerda Branco / Pexels
Stand der Information

Vom Bundestag am 15. Oktober 2026 beschlossen · noch nicht vollständig anwendbar

Was sich bei 112 und 116117 ändert

  • Die 112 bleibt die Nummer bei Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Störungen.
  • Die 116117 wird als Akutleitstelle mit telefonischer oder videounterstützter Einschätzung und bei Bedarf aufsuchender Versorgung ausgebaut.
  • Beide Leitstellen sollen digital vernetzt werden, damit der Fall und bereits erhobene Daten an die richtige Stelle übergeben werden können.

Integrierte Zentren und Notfallrettung

An ausgewählten Krankenhäusern sollen Integrierte Notfallzentren mit gemeinsamer Ersteinschätzung von Notaufnahme und KV-Notdienst entstehen. Die medizinische Notfallrettung wird zur Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, einschließlich Einschätzung, Versorgung vor Ort und erforderlichem Transport; dadurch sollen Versicherte nicht das Kostenrisiko eines Streits zwischen Rettungsdienst und Krankenkasse tragen.

Wann die Änderungen gelten

Am 15. Oktober 2026 hat der Bundestag das Gesetz beschlossen, es war aber noch nicht verkündet und noch nicht vollständig umgesetzt. Die Hauptregelungen sollen nach der Verkündung in Kraft treten, weitere Bestandteile gestaffelt 2027 und 2028. Bis zur örtlichen Umsetzung gilt weiterhin: 112 bei Lebensgefahr, 116117 bei akuten Beschwerden ohne Lebensgefahr.

Amtliche QuelleBundesministerium für Gesundheit · Bundestag beschließt Notfallreform

Quelle veröffentlicht am:

Allgemeine Informationen zum Veröffentlichungszeitpunkt. Individuelle Umstände und Vorgaben der zuständigen Stelle können zusätzliche Unterlagen oder Schritte erfordern.