Rente: Kindererziehung und Angehörigenpflege können als Beiträge zählen
Die Information richtet sich an Versicherte in Deutschland, die ihre Arbeit wegen Kindererziehung oder der Pflege Angehöriger einschränken oder unterbrechen. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass solche Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen im Rentenkonto berücksichtigt werden können.

Bestehende Regeln in Deutschland · DRV-Information vom 12. Oktober 2026
Was anerkannt werden kann
Für Kindererziehung oder Angehörigenpflege können Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gutgeschrieben werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Solche Zeiten können geringere eigene Beiträge wegen reduzierter Erwerbsarbeit teilweise ausgleichen.
Was geprüft werden sollte
Prüfe im Versicherungsverlauf, ob die betreffenden Zeiten im Rentenkonto erfasst sind. Fehlen sie, kann die Deutsche Rentenversicherung über die Kontenklärung und erforderliche Nachweise informieren; dazu bietet sie auch kostenlose Broschüren an.
Keine automatische Leistung in jedem Fall
Die Anerkennung hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen Situation ab. Die DRV erläutert bereits geltende Regeln, führt kein neues Gesetz ein und garantiert keine bestimmte Rentenerhöhung.
Allgemeine Informationen zum Veröffentlichungszeitpunkt. Individuelle Umstände und Vorgaben der zuständigen Stelle können zusätzliche Unterlagen oder Schritte erfordern.