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Rente: Kindererziehung und Angehörigenpflege können als Beiträge zählen

Die Information richtet sich an Versicherte in Deutschland, die ihre Arbeit wegen Kindererziehung oder der Pflege Angehöriger einschränken oder unterbrechen. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass solche Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen im Rentenkonto berücksichtigt werden können.

Hände unterstützen einen älteren Menschen
Symbolbild · Towfiqu barbhuiya / Pexels
Stand der Information

Bestehende Regeln in Deutschland · DRV-Information vom 12. Oktober 2026

Was anerkannt werden kann

Für Kindererziehung oder Angehörigenpflege können Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gutgeschrieben werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Solche Zeiten können geringere eigene Beiträge wegen reduzierter Erwerbsarbeit teilweise ausgleichen.

Was geprüft werden sollte

Prüfe im Versicherungsverlauf, ob die betreffenden Zeiten im Rentenkonto erfasst sind. Fehlen sie, kann die Deutsche Rentenversicherung über die Kontenklärung und erforderliche Nachweise informieren; dazu bietet sie auch kostenlose Broschüren an.

Keine automatische Leistung in jedem Fall

Die Anerkennung hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen Situation ab. Die DRV erläutert bereits geltende Regeln, führt kein neues Gesetz ein und garantiert keine bestimmte Rentenerhöhung.

Amtliche QuelleDeutsche Rentenversicherung · Kindererziehung und Pflege

Quelle veröffentlicht am:

Praktische InformationenRatgeber: Rente und Unterlagen

Allgemeine Informationen zum Veröffentlichungszeitpunkt. Individuelle Umstände und Vorgaben der zuständigen Stelle können zusätzliche Unterlagen oder Schritte erfordern.