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Rente: Für bestimmte Schul- und Studienzeiten können Beiträge nachgezahlt werden

Die Information richtet sich an Versicherte in Deutschland, die nach ihrem 16. Geburtstag eine Schule, berufsvorbereitende Maßnahme oder Hochschule besucht haben. Für bestimmte Monate, die im Rentenkonto noch nicht berücksichtigt sind, können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden; dies ist keine neue Gesetzesänderung und erfolgt nicht automatisch.

Buntstifte, Heft und ein Apfel
Symbolbild · Skyler Ewing / Pexels
Stand der Information

Bestehende Regel in Deutschland · DRV-Information vom 13. Oktober 2026

Für welche Zeiten eine Nachzahlung möglich sein kann

In Betracht kommen Schul- oder berufsvorbereitende Zeiten zwischen dem 16. und 17. Geburtstag, Hochschulzeiten nach dem 17. Geburtstag über die acht Jahre Anrechnungszeit hinaus sowie bestimmte Monate der Immatrikulation nach Abschluss des Studiums. Eine Nachzahlung ist nur möglich, wenn diese Monate nicht bereits mit Beiträgen oder Anrechnungszeiten belegt sind.

Altersgrenze und Beträge im Jahr 2026

Der Antrag muss grundsätzlich vor dem 45. Geburtstag gestellt werden. Für jeden nachzahlungsfähigen Monat kann der Beitrag 2026 zwischen 112,16 Euro und 1.571,70 Euro gewählt werden. Welche Höhe sinnvoll ist und wie sie sich auf die Rente auswirkt, hängt vom Einzelfall ab.

So gehst du vor

Prüfe zuerst den Versicherungsverlauf und lass dich individuell von der Deutschen Rentenversicherung beraten. Der Antrag kann online mit dem Formular V0080 gestellt werden. Beiträge können Wartezeiten erfüllen und die Rente erhöhen, sind aber nicht in jedem Fall automatisch vorteilhaft und garantieren keinen bestimmten Rentenbetrag.

Amtliche QuelleDeutsche Rentenversicherung · Nachzahlung für Ausbildungszeiten

Quelle veröffentlicht am:

Praktische InformationenRatgeber: Rente und Unterlagen

Allgemeine Informationen zum Veröffentlichungszeitpunkt. Individuelle Umstände und Vorgaben der zuständigen Stelle können zusätzliche Unterlagen oder Schritte erfordern.