Arbeitslosengeld: SGB-III-Modernisierung im Bundestag angehört
Der Entwurf zur Modernisierung des SGB III betrifft Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und Selbstständige in Deutschland. Der Bundestag hat die Vorschläge mit Sachverständigen beraten, beschlossen sind die Änderungen aber noch nicht.

Gesetzentwurf in Beratung · Anhörung am 12. Oktober 2026 · geltende Regeln bleiben vorerst bestehen
Welche Verfahren einfacher werden sollen
Der Entwurf betrifft Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Qualifizierungsgeld und Transferkurzarbeitergeld. Vorgesehen sind unter anderem digitale Abläufe und die elektronische Beantragung von Kurzarbeitergeld.
Vorgeschlagene Änderung für Selbstständige
Die Frist für einen Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung nach Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit soll von drei auf sechs Monate steigen. Bis zu einer Verabschiedung gilt die bisherige Frist.
Persönlicher Zugang zur Bundesagentur für Arbeit
Mehrere Sachverständige forderten, neben digitalen Diensten auch telefonische, schriftliche und persönliche Zugänge zu erhalten. Die endgültige Ausgestaltung steht nicht fest; Antragstellende müssen weiterhin das geltende Verfahren und das in Schreiben genannte Fälligkeitsdatum beachten.
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Allgemeine Informationen zum Veröffentlichungszeitpunkt. Individuelle Umstände und Vorgaben der zuständigen Stelle können zusätzliche Unterlagen oder Schritte erfordern.