Grundrentenzuschlag: Die Neuberechnung für 2027 erfolgt automatisch
Die Information betrifft Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mit niedrigen Einkommen und langjährigen rentenrechtlichen Zeiten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob ein Grundrentenzuschlag zusteht, und berechnet ihn jährlich neu; es handelt sich nicht um eine neue Leistung und ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Bestehende Regelung · automatische jährliche Prüfung zum 1. Januar 2027
Wer den Zuschlag erhalten kann
Erforderlich sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten. Dazu können unter anderem Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, Kindererziehung, Angehörigenpflege sowie bestimmte Zeiten wegen Krankheit oder Rehabilitation zählen. Die Rente wird nicht pauschal auf einen Mindestbetrag angehoben; der Zuschlag wird individuell berechnet.
Welches Einkommen für 2027 geprüft wird
Für den Zuschlag ab 1. Januar 2027 übermittelt das Finanzamt im Herbst 2026 grundsätzlich die Einkommensdaten des Jahres 2024; ersatzweise können Daten aus 2023 herangezogen werden. Berücksichtigt werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil von Renten und Versorgungsbezügen sowie Kapitalerträge. Auch das Einkommen von Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern wird unter Beachtung der gesetzlichen Freibeträge einbezogen.
Kein Antrag erforderlich
Die DRV führt die Prüfung automatisch durch. Ändert sich dadurch der Grundrentenzuschlag, kann die Rente ab Januar 2027 höher oder niedriger ausfallen; Betroffene erhalten darüber einen Bescheid. Die genaue Höhe hängt von den gespeicherten Versicherungszeiten und den übermittelten Einkünften ab.
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Allgemeine Informationen zum Veröffentlichungszeitpunkt. Individuelle Umstände und Vorgaben der zuständigen Stelle können zusätzliche Unterlagen oder Schritte erfordern.