ELStAM und private Versicherung: Arbeitgeber prüft den Zuschuss gesondert
Die Klarstellung betrifft Beschäftigte in Deutschland mit privater Kranken- und Pflegeversicherung, auch wenn Kinder zu berücksichtigen sind. Die Bundesregierung erklärt, dass der Arbeitgeberzuschuss unabhängig von den steuerlichen ELStAM-Daten geprüft werden muss; es handelt sich nicht um eine neue Leistung.

Klarstellung zu geltenden Regeln · Regierungsantwort vom 13. Oktober 2026
Was der Arbeitgeber prüfen muss
Der Arbeitgeber muss nach sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben eigenständig feststellen, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen ist. Die ELStAM-Daten sind nicht die Grundlage für die Auszahlung dieses Zuschusses.
Was die Bundesregierung zu Fehlern sagt
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zu fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Übermittlungen vor. Das elektronische Verfahren funktioniert grundsätzlich, Fehler in der Anfangsphase lassen sich trotz vorheriger Tests aber nicht vollständig ausschließen.
Was auf der Abrechnung geprüft werden kann
Vergleiche den ausgewiesenen Zuschuss mit den Angaben deiner Versicherung. Fehlt er scheinbar oder ist er unvollständig, bitte die Lohnabrechnung um Prüfung und reiche bei Bedarf einen Versicherungsnachweis ein. Anspruch und Höhe richten sich nach der individuellen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen; eine ELStAM-Korrektur entscheidet den Zuschuss nicht automatisch.
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Allgemeine Informationen zum Veröffentlichungszeitpunkt. Individuelle Umstände und Vorgaben der zuständigen Stelle können zusätzliche Unterlagen oder Schritte erfordern.