Alle Nachrichten

BA testet „Klara“ im Telefon-Service

Die Bundesagentur für Arbeit führt schrittweise eine KI-Sprachassistenz für Anrufe bei den Agenturen für Arbeit ein. Die Änderung betrifft den Telefon-Service; rechtsverbindliche Entscheidungen treffen weiterhin Beschäftigte der BA.

Stand der Information

Pilotprojekt seit 22. September 2026 · erweiterte Funktionen zunächst nur in vier Ländern

Was bundesweit geschieht

„Klara“ begrüßt Anrufende, informiert über die Datenverarbeitung und kann Identifikationsmerkmale wie Kundennummer und Postleitzahl aufnehmen. Der bundesweite Einstieg begann am 22. September 2026.

Wo Klara bereits Fragen beantwortet

Automatische Antworten auf ausgewählte Standardanliegen, etwa allgemeine Auskünfte zum Arbeitslosengeld, werden in Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland getestet. NRW gehört noch nicht zu dieser Stufe. Komplexe Fragen werden zusammen mit den bereits aufgenommenen Angaben an das Service-Center weitergeleitet.

Was das System nicht entscheidet

Die Sprachassistenz trifft keine rechtsverbindlichen Entscheidungen über Anträge oder Leistungen. Die BA kündigt personalisierte Funktionen für spätere Ausbaustufen an; sie sind deshalb noch nicht überall verfügbar.

Amtliche QuelleBundesagentur für Arbeit · Presseinfo Nr. 36

Quelle veröffentlicht am:

Praktische InformationenRatgeber: Arbeitslosigkeit und Unterlagen

Allgemeine Informationen zum Veröffentlichungszeitpunkt. Individuelle Umstände und Vorgaben der zuständigen Stelle können zusätzliche Unterlagen oder Schritte erfordern.