Praktischer Ratgeber
SCHUFA: Bonitätsnachweis oder Datenkopie
Stand des Ausgangstexts: 2. September 2026 · Allgemeine Informationen
Ein Nachweis für Vermieter oder Vertragszwecke ist nicht immer dasselbe wie die kostenlose persönliche Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO.
Unterlagen und Angaben vorbereiten
- Vollständiger Name und Geburtsdatum
- Aktuelle und relevante frühere Anschriften
- Ausweis zur Identitätsprüfung, falls verlangt
- E-Mail-Adresse und Kontaktdaten
- Verwendungszweck: Vorlage bei Dritten oder Prüfung eigener Daten
- Verfügbare Identifizierung: eID, PIN-Brief oder das von SCHUFA genannte Verfahren
Wichtiger Hinweis
Die Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO ist kostenlos und enthält sensible Daten für den eigenen Gebrauch. Für Vermieter oder andere Dritte kann ein separates Produkt mit begrenzten Angaben nötig sein.
Amtliche Quellen und Formulare
Offizielles meineSCHUFA-PortalDieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Je nach Situation kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen.
