Notarielle Vollmachten und Apostillen
Stand des Ausgangstexts: 2. September 2026 · Allgemeine Informationen
Je nach Zweck der Vollmacht bereiten wir Angaben und Übersetzung vor, organisieren den Notartermin und begleiten den Dokumentenweg bis zur Apostille.
Unterlagen und Angaben vorbereiten
- Ausweispapiere der vollmachtgebenden Person
- Vollständige Daten der bevollmächtigten Person
- Genauer Zweck und Stelle, bei der die Vollmacht verwendet wird
- Daten zu betroffenem Eigentum, Kind, Fahrzeug oder Vorgang
- Muster oder Anforderungen aus Rumänien, soweit vorhanden
- Bei Minderjährigen: Geburtsurkunden und Angaben zu den Eltern
- Originale, die beim Notar vorgelegt werden müssen
- Versandanschrift für das fertige Dokument
Wichtiger Hinweis
Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Funktion des Unterzeichners und gegebenenfalls Siegel oder Stempel, nicht den Inhalt. Bei einer deutschen notariellen Vollmacht erstellt oder beglaubigt beziehungsweise beurkundet der Notar das Dokument; die zuständige Behörde erteilt die Apostille. Manche öffentlichen Urkunden sind im EU-Verkehr befreit; das muss für das konkrete Dokument geprüft werden.
Amtliche Quellen und Formulare
Apostille und internationaler UrkundenverkehrZuständige Apostille-BehördenDieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Je nach Situation kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen.
