PD U2: Arbeitslosengeld bei Arbeitssuche im Ausland
Stand des Ausgangstexts: 2. September 2026 · Allgemeine Informationen
Mit Zustimmung der Agentur für Arbeit kann Arbeitslosengeld I während einer zeitweisen Arbeitssuche in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz weitergezahlt werden. PD U2 weist diesen Anspruch im Zielland nach.
Unterlagen und Angaben vorbereiten
- Nachweis der Arbeitslosmeldung und aktueller Arbeitslosengeld-I-Bescheid
- Antrag auf Leistungsmitnahme vor der Abreise
- Ausweis oder Reisepass
- Anschrift und Kontaktdaten im Zielland
- Geplantes Abreisedatum und Zielland
- PD U2 der Agentur für Arbeit
- Europäische Krankenversicherungskarte und mit der Krankenkasse geklärter Schutz
- Nach Ankunft: Nachweis der Meldung bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung vor Ort
- Nachweise der Arbeitssuche und Einhaltung der dort verlangten Termine
Wichtiger Hinweis
Vor Abreise sind in der Regel 4 Wochen Wartezeit einzuhalten; die Agentur kann eine frühere Abreise genehmigen. Die Mitnahme läuft üblicherweise 3 Monate und kann auf Antrag auf höchstens 6 Monate verlängert werden. Für lückenlose Zahlung musst du dich spätestens zu dem im PD U2 genannten Datum melden; das BA-Merkblatt nennt grundsätzlich höchstens 6 Tage nach Abreise.
Amtliche Quellen und Formulare
Merkblatt 20: Arbeitslosengeld und AuslandInternationale Informationen und Formulare der BADieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Je nach Situation kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen.
